- Verwaltungsgemeinschaft Habach - am 17.11.2025 geschlossen
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Gemeinde Sindelsdorf
Herr Obermaier
Schulgasse 282404 Sindelsdorf
E-Mail:
Homepage: www.sindelsdorf.de
Öffnungszeiten:
Montag von 16.30 – 18.00 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08.30 - 12.00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 17.30 – 20.00 Uhr; Freitags ist die Gemeinde geschlossen.
1. Bürgermeister: Andreas Obermaier 2. Bürgermeister: Gerhard Öttl 3. Bürgermeisterin: Veronika Sonner

Aktuelle Meldungen
Verwaltungsgemeinschaft Habach - am 17.11.2025 geschlossen
(10.11.2025)Die Verwaltungsgemeinschaft Habach bleibt am Montag, den 17.11.2025 wegen einer Programmumstellung geschlossen.
Ab Dienstag, den 18.11.2025 stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Habach wie gewohnt zur Verfügung.
Passbilder - ab sofort auch in der VG Habach möglich
(05.05.2025)Informationen zur aktuellen Beantragung neuer Ausweisdokumente
-Änderung von Papier- auf digitale Passbilder-
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der neuen Gesetzesänderung zum 01.05.2025, wird in den kommunalen Gemeinden die Umstellung zu digitalen Passbildern vorgenommen.
Seit dem 17. September 2025 ist auch die Verwaltungsgemeinschaft Habach mit einem Fotogerät der Bundesdruckerei ausgestattet worden. Ab sofort können Sie das benötigte Passfoto auch bei uns vor Ort erstellen lassen. Für die Fotoaufnahme wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 € fällig.
Sie können auch weiterhin die Passfotos bei einem Fotografen erstellen lassen. Im unteren Link finden Sie Stellen in Ihrer Umgebung, die bereits über eine digitale Bildvergabe verfügen.
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Habach
Grundsteuerbescheide
(24.01.2025)Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in den letzten Tagen sind die Grundsteuerbescheide in den Gemeinden zugestellt worden. Da eine hohe Zahl an Rückfragen erwartet wird und um die Klärung des Sachverhaltes so reibungslos und einfach wie möglich zu gestalten, werden Sie gebeten, folgendermaßen vorzugehen:
- Bitte fertigen Sie eine Kopie des erhaltenen Grundsteuerbescheids an
- vermerken Sie auf der Kopie, was nicht stimmt
- vermerken Sie ebenfalls auf der Kopie eine Rückrufnummer, wo die Sachbearbeiter Sie erreichen können
Die Kopie geben Sie bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft Habach oder Ihrer Gemeinde ab.
Wir werden anschließend den Vorgang entsprechend überprüfen und Sie nach Überprüfung zurückrufen.
Bitte vergleichen Sie auch den Grundsteuermessbetrag auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde mit dem festgesetzten Grundsteuermessbetrag, den Sie vom Finanzamt erhalten haben. Dieser dient der Gemeinde als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter https://www.grundsteuer.bayern.de/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt
vorübergehend keine Rentenantragstellung in der Verwaltungsgemeinschaft Habach
(16.01.2025)Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund von Personalmangel und gestiegener Arbeitsbelastung hat sich die Verwaltungsgemeinschaft Habach dazu entschieden, vorerst keine Rentenantragstellung mehr anzubieten. Sobald bei uns im Hause wieder eine Antragstellung möglich ist, werden wir dies mitteilen.
Sollten Sie einen Beratungstermin oder einen Termin für die Rentenantragstellung benötigen, wenn Sie sich bitte an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Zur Erleichterung haben wir einen Infoflyer zur Verfügung gestellt, welcher unter weitere Informationen zum Download zur Verfügung steht.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Strobl
Gemeinschaftsvorsitzender
Breitbandausbau BayGibitR - Gemeinde Sindelsdorf
(24.02.2021)Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Kommune Sindelsdorf beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Sindelsdorf hat am 13.10.2023 den Zuwendungsbescheid überreicht bekommen.
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Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Sindelsdorf bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Bekanntmachung Auswahlentscheidung (PDF)
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Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1b6f4f
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
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Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Sindelsdorf hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
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Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung
Die Kommune Sindelsdorf veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 03.04.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
+++ Achtung Fristverlängerung bis 20.04.2021 +++
Dokumente:
Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)
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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Sindelsdorf für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)
Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung.
Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:
f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.
Textvorschlag zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde:
„Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung bereitgestellt.“
Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.
[Bekanntmachung Auswahlentscheidung]
[Bekanntmachung Markterkundung]
[Nutzungsbedingungen Geodaten]
[Verpflichtungserklärung Geodaten]
Breitbandausbau in Sindelsdorf, Verfahren 2
(22.11.2019)Breitbandausbau in Sindelsdorf, Verfahren 2
Breitbandförderprogramm laut Richtlinie des Freistaats Bayern
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeits-netzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Die Gemeinde Sindelsdorf möchte im Zuge dieses Programms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren.
Im Folgenden wird jeweils aktuell über den Stand des Verfahrens informiert.
Das Verfahren wird nach Markterkundung beendet.
Hiermit teilt die Gemeinde Sindelsdorf mit, dass das Breitbandverfahren 2 mit sofortiger Wirkung nach der Markterkundung beendet wird.
Förderschritt 2 - Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
Bekanntmachung der Markterkundung
Förderschritt 1 - IST-Versorgung
Das vorläufige Erschließungsgebiet mit Ist-Versorgung vor Markterkundung kann hier abgerufen werden
(https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/5/3/4/8/0/9/sindelsdorf_2_k1_20191120.pdf)
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Obermaier
[Karte vorläufiges Erschließungsgebiet]
[Bekanntmachung Markterkundung]
Breitbandausbau in Sindelsdorf
(07.07.2015)Breitbandförderprogramm laut Richtlinie des Freistaats Bayern
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Die Gemeinde Sindelsdorf möchte im Zuge dieses Programms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren.
Im Folgenden wird jeweils aktuell über den Stand des Verfahrens informiert.
Förderschritt 8
Angaben zur Wirtschaftlichkeitslücke im Rahmen der Bayerischen Breitbandförderung (https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/3/3/7/9/4/3/02_dl_sindelsdorf_ii.pdf)
Fördersteckbrief (https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/3/3/7/9/4/3/kopie_von_sindelsdorf_fo__rdersteckbrief-3.xlsx)
Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).
Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Sindelsdorf hat am 10.07.2017 den Zuwendungsbescheid durch Herrn Minister Söder überreicht bekommen.
Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Sindelsdorf bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Förderschritt 4 - Beginn des Auswahlverfahrens (neu)
Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR)
Karte des vorläufigen Erschließungsgebiets
(https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/3/3/7/9/4/3/sindelsdorf_k3_20160517_neu.pdf)
Das jetzige Auswahlverfahren wird wegen notwendiger Vergrösserung eines Erschließungsgebietes mit sofortiger Wirkung beendet.
Es wird mit sofortiger Wirkung ein neues Auswahlverfahren mit geänderten Erschließungsgebieten gestartet.
Förderschritt 4 - Beginn des Auswahlverfahrens
Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR)
(https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/3/3/7/9/4/3/sindelsdorf_auswahlverfahren_einstufig_12012016.pdf)
Karte des vorläufigen Erschließungsgebiets
(https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/3/3/7/9/4/3/sindelsdorf_k3_20160324.pdf)
Förderschritt 3 - Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR)
(https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/3/3/7/9/4/3/sindelsdorf_markterkundung_ergebnis-7_neu.pdf)
Förderschritt 2 - Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
Bekanntmachung der Markterkundung
Förderschritt 1 - IST-Versorgung
Das vorläufige Erschließungsgebiet mit Ist-Versorgung vor Markterkundung kann hier abgerufen werden
(https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/3/3/7/9/4/3/sindelsdorf_k1_20150317.pdf)
Interkommunale Zusammenarbeit
Bitte beachten Sie im Zuge des Verfahrens, dass es sich um eine interkommunale Zusammenarbeit der fünf Gemeinden Antdorf, Habach, Obersöchering, Sindelsdorf und Eberfing handelt.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Buchner
[Angaben zur Wirtschaftlichkeitslücke im Rahmen der Bayerischen Breitbandförderung]
[Stellungnahme der Gemeinde zum Kooperationsvertrag]
[Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung]
[Bekanntmachung Markterkundung]
[Karte vorläufiges Erschließungsgebiet neu]
[Karte vorläufiges Erschließungsgebiet alt]









